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Verkaufs- und Lieferbedingungen (B2B)

Verkaufs- und Lieferbedingungen (B2B) für Lieferungen an Fachhändler und sonstige Unternehmer

Anwendungsbereich: Ausschließlich B2B; nicht für Verbraucher bestimmt.

Stand: 01.01.2026

Unternehmen: GrowTechnology GmbH · Riedstraße 14 · 79787 Lauchringen

 

Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen der GrowTechnology GmbH mit ihren Kunden ("Käufer"). Sie gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB ist.

Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich für den B2B-Bereich; sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern.
 

1. Geltungsbereich

Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der GrowTechnology GmbH gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten ausschließlich für den B2B-Bereich, insbesondere für den Verkauf an Fachhändler, Wiederverkäufer und sonstige gewerbliche Abnehmer. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten diese Verkaufs- und Lieferbedingungen in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass GrowTechnology in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen muss.

Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, GrowTechnology hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn GrowTechnology in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Käufers die Lieferung vorbehaltlos ausführt.

Individuelle Vereinbarungen, schriftliche Rahmenverträge sowie schriftliche Auftragsbestätigungen von GrowTechnology haben Vorrang vor diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
 

2. Vertragsschluss und Angebotsunterlagen

Angebote von GrowTechnology sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Bestellungen des Käufers gelten als verbindliches Vertragsangebot. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von GrowTechnology, durch Auslieferung der Ware oder durch Rechnungsstellung zustande.

Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte, Leistungsdaten, technische Angaben sowie sonstige Beschreibungen in Preislisten, Katalogen, Produktinformationen und sonstigen Unterlagen dienen lediglich der allgemeinen Beschreibung und stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart werden.

An allen im Zusammenhang mit der Angebots- oder Vertragsanbahnung überlassenen Unterlagen, Preislisten, Kalkulationen, Produktfotos, technischen Dokumentationen und sonstigen Materialien behält GrowTechnology Eigentums-, Urheber- und sonstige Schutzrechte vor. Solche Unterlagen dürfen Dritten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von GrowTechnology nicht zugänglich gemacht oder außerhalb der Geschäftsbeziehung verwendet werden. GrowTechnology behält sich handelsübliche sowie technisch notwendige Änderungen, insbesondere Konstruktions-, Form-, Farb- und Materialänderungen, vor, soweit diese für den Käufer zumutbar sind.
 

3. Preise

Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen, von GrowTechnology herausgegebenen Fachhandelspreise. Preislisten, Rabattstaffeln und Händlerkonditionen sind vertraulich; sie können jederzeit mit Wirkung für zukünftige Geschäfte geändert werden.

Sämtliche Preise verstehen sich netto in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, Verpackung, Transport, Versicherung, Zoll, Gebühren und sonstiger Nebenkosten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Für die Einordnung in Händlerprogramme, Preisstufen oder Rabattklassen sind ausschließlich die jeweils schriftlich von GrowTechnology bestätigten Konditionen maßgeblich.

Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material-, Beschaffungs-, Energie-, Logistik- oder Vertriebskosten für Lieferungen vorbehalten, die mehr als drei Monate nach Vertragsschluss erfolgen.
 

4. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, im Voraus ohne Abzug zahlbar. GrowTechnology ist berechtigt, Lieferungen bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten. Werden ausnahmsweise andere Zahlungsziele eingeräumt, sind diese nur für die jeweilige Lieferung verbindlich.

Bei Überschreitung des Zahlungsziels gerät der Käufer ohne weitere Mahnung in Verzug. Im Verzugsfall ist GrowTechnology berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie weitere Verzugsschäden geltend zu machen.

Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist dem Käufer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen gestattet.

Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass der Zahlungsanspruch von GrowTechnology durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet ist, insbesondere bei Zahlungsverzug, wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, drohender Insolvenz oder Beantragung eines Insolvenzverfahrens, ist GrowTechnology berechtigt, die Leistung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern, nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu liefern oder nach erfolgloser angemessener Fristsetzung ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
 

5. Lieferung, Versand, Nichtverfügbarkeit, Gefahrübergang und Annahmeverzug

Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von GrowTechnology ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Die Einhaltung von Lieferfristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung sämtlicher Mitwirkungspflichten des Käufers voraus, insbesondere die rechtzeitige Klärung aller technischen und kaufmännischen Fragen sowie den fristgerechten Zahlungseingang. GrowTechnology ist zu zumutbaren Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

Kann GrowTechnology verbindlich bestätigte Lieferfristen aus Gründen, die GrowTechnology nicht zu vertreten hat, nicht einhalten, wird der Käufer hierüber unverzüglich informiert und, soweit möglich, die voraussichtliche neue Lieferfrist mitgeteilt. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist GrowTechnology berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers wird in diesem Fall unverzüglich erstattet. Als Fälle der Nichtverfügbarkeit gelten insbesondere nicht rechtzeitige oder nicht richtige Selbstbelieferung, Störungen in der Lieferkette, Rohstoff- oder Transportengpässe, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, höhere Gewalt sowie sonstige Umstände, die GrowTechnology im Einzelfall nicht zu vertreten hat.

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt der Versand auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Versandart, die Auswahl des Transporteurs sowie die Verpackung stehen im pflichtgemäßen Ermessen von GrowTechnology. Für Lieferungen innerhalb Deutschlands gelten Versandkosten grundsätzlich zusätzlich nach den tatsächlich anfallenden Kosten des eingesetzten Spediteurs oder Paketdienstes, soweit nachstehend keine abweichende Regelung vereinbart ist.

Für Athena-Produkte in Tier 2 gilt ausschließlich für Lieferungen innerhalb Deutschlands: Bestellungen mit einem Gesamtgewicht von bis zu 31 kg liefert GrowTechnology versandkostenfrei. Bei einem Gesamtgewicht von über 31 kg berechnet GrowTechnology bis zu einem Bestellwert von 250 EUR netto pauschal 8 EUR Versandkosten. Ab einem Bestellwert von 250 EUR netto erfolgt die Lieferung auch bei höherem Gewicht versandkostenfrei.

Für AC Infinity-Produkte sowie für kombinierte Bestellungen aus AC Infinity- und Athena-Produkten in Tier 1 gilt ausschließlich für Lieferungen innerhalb Deutschlands: Je angefangene 4.000 EUR netto Bestellwert ist eine Palette versandkostenfrei. Darüber hinausgehende Paletten sowie sonstige Versandmehrkosten werden gesondert berechnet. Die Zusammenstellung und Beladung der Paletten erfolgt unter Berücksichtigung logistischer und produktspezifischer Anforderungen. Eine möglichst effiziente Ausnutzung der Palettenkapazität wird angestrebt, kann jedoch insbesondere aus Gründen der Produktsicherheit, Stabilität, Stapelbarkeit oder aufgrund produktspezifischer Eigenschaften nicht in jedem Fall gewährleistet werden.

Für Lieferungen ins Ausland, insbesondere in die Schweiz, nach Luxemburg, Österreich und Liechtenstein, erfolgt die Lieferung ausschließlich EXW ab Lager von GrowTechnology (Incoterms 2020), soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Sämtliche Kosten, Abgaben, Zollformalitäten, Transport- und Versicherungsrisiken ab Bereitstellung der Ware trägt der Käufer.

Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder GrowTechnology noch andere Leistungen, insbesondere Versandkosten oder Anlieferung, übernommen hat. Verzögert sich der Versand, die Abholung oder die Übergabe aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, geht die Gefahr ab dem Tag auf den Käufer über, an dem die Ware versand- oder abholbereit ist und GrowTechnology dies dem Käufer angezeigt hat.

Befindet sich der Käufer in Annahmeverzug oder verzögert sich die Lieferung oder Abholung aus sonstigen vom Käufer zu vertretenden Gründen, ist GrowTechnology berechtigt, Ersatz der hierdurch entstehenden Schäden und Mehraufwendungen, insbesondere Lager-, Stand-, Umschlags- und Verwaltungskosten, zu verlangen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
 

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen von GrowTechnology aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer Eigentum von GrowTechnology.

Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat GrowTechnology unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder wenn Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware erfolgen.

Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuverkaufen. Die aus dem Weiterverkauf oder aus einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in voller Höhe an GrowTechnology ab. GrowTechnology nimmt die Abtretung an. Der Käufer bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Befugnis von GrowTechnology, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.

Eine Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Vorbehaltsware erfolgt stets für GrowTechnology als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne GrowTechnology zu verpflichten. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verbunden, vermischt oder verarbeitet, erwirbt GrowTechnology Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen im Zeitpunkt der Verarbeitung.

Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen von GrowTechnology um mehr als 10 Prozent, wird GrowTechnology auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach Wahl von GrowTechnology freigeben. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist GrowTechnology berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften die Vorbehaltsware herauszuverlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten.
 

7. Untersuchungs- und Rügepflicht, Mängelhaftung

Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung sorgfältig zu untersuchen. Offensichtliche Mängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind GrowTechnology unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Ablieferung, schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware insoweit als genehmigt.

Bei berechtigten und fristgerecht gerügten Mängeln leistet GrowTechnology nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach den gesetzlichen Vorschriften den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 8.

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei neuen Waren zwölf Monate ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht für gesetzliche Rückgriffsansprüche nach §§ 445a, 445b, 478 BGB sowie nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

Keine Mängelansprüche bestehen insbesondere bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage oder Inbetriebnahme durch den Käufer oder Dritte, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, ungeeigneten Betriebsmitteln, ungeeigneter Lagerung oder bei nicht von GrowTechnology freigegebenen Änderungen oder Eingriffen in die Ware. Technische Prüfungen und Funktionsprüfungen erfolgen unter standardisierten Test- und Laborbedingungen. Ein Anspruch auf die Reproduzierbarkeit individuell geschilderter Nutzungsszenarien oder spezifischer Betriebsumgebungen besteht nicht.
 

8. Haftung

GrowTechnology haftet aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund einer ausdrücklich übernommenen Garantie, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in allen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet GrowTechnology nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung von GrowTechnology bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Soweit die Haftung von GrowTechnology ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

Soweit gesetzlich zulässig, ist eine Haftung für Folgeschäden sowie für Schäden an nicht von GrowTechnology gelieferten Produkten, an der Umgebung, an Installationen, an Pflanzen, Kulturen oder sonstigen Sachwerten ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen. Dies gilt auch dann, wenn der Schaden im Zusammenhang mit einem Mangel der gelieferten Ware geltend gemacht wird.

Die von GrowTechnology gelieferten Produkte sind grundsätzlich als Einzelkomponenten konzipiert. Die Verantwortung für eine sachgemäße Installation, Montage, Ausrichtung, Absicherung sowie für ausreichende Abstände zu anderen Geräten, Lichtquellen, Zeltmaterialien oder sonstigen Gegenständen liegt beim Käufer. Eine Haftung für Schäden, die aus unsachgemäßer Nutzung, fehlerhafter Installation oder aus der Kombination der Produkte mit Produkten anderer Hersteller resultieren, ist ausgeschlossen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
 

9. Marken, Produktkennzeichnung und Schutzrechte

Vertreibt oder installiert der Käufer Produkte, die von GrowTechnology geliefert wurden, müssen die jeweiligen Marken-, Herkunfts- und Produktkennzeichnungen sichtbar und unverändert erhalten bleiben.

Der Käufer ist nicht berechtigt, eigene Marken, Kennzeichen oder sonstige Hinweise auf den von GrowTechnology gelieferten Produkten anzubringen oder diese Produkte unter einer anderen Marke zu vertreiben, sofern GrowTechnology dem nicht zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

Alle Marketingmaterialien, Produktfotos, Grafiken, Texte, Logos und sonstigen Unterlagen von GrowTechnology sowie der von GrowTechnology vertriebenen Marken dürfen ausschließlich zur Bewerbung und zum Verkauf der vertragsgegenständlichen Produkte verwendet werden. Jede weitergehende Nutzung, Bearbeitung, Vervielfältigung oder Weitergabe bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von GrowTechnology.
 

10. Vertriebskanäle und Verkaufsgebiet

Der Käufer darf die von GrowTechnology bezogenen Produkte über die mit GrowTechnology abgestimmten Vertriebskanäle weiterverkaufen. Der Verkauf über E-Commerce-Plattformen Dritter, insbesondere Amazon, eBay, Otto oder vergleichbare Marktplätze, ist ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von GrowTechnology unzulässig.

Der Käufer ist berechtigt, die Ware grundsätzlich nur in dem Land weiterzuverkaufen, das der in den Bestellunterlagen bzw. im Kundenkonto angegebenen Rechnungsadresse entspricht. Jede Ausweitung des Verkaufsgebiets sowie der grenzüberschreitende Weitervertrieb bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von GrowTechnology.

GrowTechnology behält sich vor, bei Verstößen gegen diese Regelungen Lieferungen auszusetzen, Händlerkonditionen anzupassen oder bestehende Vertragsverhältnisse aus wichtigem Grund zu kündigen.
 

11. Vertraulichkeit

Der Käufer verpflichtet sich, alle ihm im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung bekannt werdenden nicht öffentlichen kaufmännischen, technischen und organisatorischen Informationen von GrowTechnology vertraulich zu behandeln. Dies gilt insbesondere für Preislisten, Händlerkonditionen, Rabattsysteme, Produkt-Roadmaps, Geschäftspläne, Entwicklungsstände und sonstige interne Informationen.

Die vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich zur Durchführung der Geschäftsbeziehung verwendet und Dritten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von GrowTechnology offengelegt werden, soweit nicht eine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
 

12. Vertriebs- und (Wieder-)Ausfuhrverbot nach Russland

Soweit vom Käufer bezogene Waren in den Anwendungsbereich von Artikel 12g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 fallen, dürfen diese weder direkt noch indirekt in die Russische Föderation oder zur Verwendung in der Russischen Föderation verkauft, ausgeführt oder wiederausgeführt werden.

Der Käufer hat sicherzustellen, dass diese Regelung nicht durch Dritte in der weiteren Handelskette, einschließlich möglicher Wiederverkäufer, vereitelt wird. Er hat einen angemessenen Überwachungsmechanismus einzurichten und aufrechtzuerhalten, um Verstöße in der weiteren Handelskette zu verhindern oder aufzudecken.

Jeder Verstoß gegen diese Regelung stellt einen wesentlichen Verstoß gegen einen wesentlichen Vertragsbestandteil dar und berechtigt GrowTechnology, vom Vertrag zurückzutreten oder bestehende Lieferbeziehungen aus wichtigem Grund zu beenden.
 

13. Rechtswahl und Gerichtsstand

Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen GrowTechnology und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von GrowTechnology in Lauchringen. GrowTechnology ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
 

14. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von GrowTechnology beziehungsweise der von GrowTechnology benannte Versand-, Auslieferungs- oder Bereitstellungsort.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.

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